In den Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes wirken Menschen  ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen  Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen  Überzeugung ehrenamtlich an der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben  des Deutschen Roten Kreuzes mit.
Als Gemeinschaften gelten:
a)
- die Bereitschaften
- die Ortsgemeinschaften
- die Bergwacht
- das Jugendrotkreuz
- die Wasserwacht
b)
- die Wohlfahrts- und Sozialarbeit in ihren besonderen Organisationsformen
Die Angehörigen der Rotkreuzgemeinschaften und sonstige Ehrenamtliche  achten und bekennen sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen  Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit 
- Universalität
Die Gemeinschaften wirken darauf hin, dass diese Grundsätze, die  Leitlinien und Führungsgrundsätze des DRK und die nachfolgenden  Grundsätze verbreitet und von den Ehrenamtlichen beachtet werden.
Ehrenamtliche:
- sind stets bestrebt, in ihrem Dienst höchsten Anforderungen zu genügen;
- wollen  ihre Aufgaben und Pflichten so erfüllen, dass niemand aufgrund der  Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts,  der Religion und der politischen Überzeugung bevorzugt oder  benachteiligt wird;
- achten jeden einzelnen;
- bewahren das Vertrauen derer, denen sie behilflich sind;
- fördern gegenseitiges Verständnis und begegnen den Bedürfnissen anderer mit Menschlichkeit und Mitgefühl.